Alkohol online kaufen

Alkohol online kaufen: Altersnachweis, Ausweiskopie und was Sie schwärzen dürfen

Wer Whisky, Rum oder einen Kasten Bier online bestellt, muss sein Alter oft schon beim Bezahlen bestätigen. Manchmal wirft an der Haustür der Zusteller einen prüfenden Blick auf den Empfänger, und gelegentlich bittet ein Händler sogar darum, ein Foto des Personalausweises hochzuladen oder per E-Mail zu schicken. Spätestens dann lohnt es sich zu überlegen, wie viel von Ihren Daten ein Getränkehändler eigentlich sehen muss.

Die Altersgrenzen legt das Jugendschutzgesetz fest. Bier, Wein und Sekt dürfen nach Paragraf 9 nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden, Spirituosen und andere alkoholische Getränke überhaupt nicht an Minderjährige. Wo es auf das Alter ankommt, müssen Sie es nach Paragraf 2 auf Verlangen in geeigneter Weise nachweisen, und Händler müssen es in Zweifelsfällen überprüfen.

Von einer Kopie des Ausweises steht dort allerdings nichts. Dieser Ratgeber zeigt, welche Wege der Altersprüfung es beim Onlinekauf gibt, was das Personalausweisgesetz zu Kopien sagt und welche Felder Sie abdecken sollten, wenn Sie doch eine Kopie schicken. So erledigen Sie Ihren Einkauf, ohne mehr von sich preiszugeben als nötig.

Ab wann Alkohol erlaubt ist: das Jugendschutzgesetz im Überblick

Das Jugendschutzgesetz unterscheidet zwei Gruppen. Für Bier, Wein, weinähnliche Getränke, Schaumwein und Mischungen daraus mit nichtalkoholischen Getränken gilt die Grenze von 16 Jahren. Für alle anderen alkoholischen Getränke, also etwa Wodka, Rum, Whisky oder Likör, liegt sie bei 18 Jahren. Diese Grenze gilt auch für Lebensmittel, die solche Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten.

Eine Ausnahme kennt das Gesetz nur für die erste Gruppe. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen Bier oder Wein bekommen und trinken, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden, in der Regel also von Mutter oder Vater. Für Spirituosen gibt es keine solche Ausnahme. Alkoholhaltige Süßgetränke, die sogenannten Alkopops, müssen zudem den Hinweis tragen, dass die Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Wie der Nachweis aussehen muss, lässt Paragraf 2 offen: Gefordert ist ein Nachweis „in geeigneter Weise“. Im Supermarkt oder an der Tankstelle genügt es in aller Regel, den Ausweis an der Kasse kurz vorzuzeigen. Eine Kopie verlangt das Jugendschutzgesetz an keiner Stelle, und auch beim Onlinekauf gibt es Wege, das Alter zu belegen, ohne ein Bild Ihres Ausweises aus der Hand zu geben.

Altersprüfung beim Onlinekauf: Zusteller, Online-Ausweis oder Kopie

Eine Möglichkeit ist die Prüfung bei der Zustellung. DHL bietet Geschäftskunden zum Beispiel den Service Alterssichtprüfung an, bei dem der Absender ein Mindestalter von 16 oder 18 Jahren festlegt. Das Paket wird dann nur dem Empfänger oder Personen in seinem Haushalt übergeben, die dieses Alter erreicht haben. Den Ausweis will der Zusteller nur sehen, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass Sie alt genug sind.

Besonders datensparsam ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Nach Paragraf 18 des Personalausweisgesetzes kann dabei allein die Angabe übermittelt werden, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird. Fragt der Händler nur das ab, erfährt er, dass Sie volljährig sind, aber nicht Ihr Geburtsdatum. Welche Daten abgefragt werden, sehen Sie, bevor Sie Ihre PIN eingeben.

Die dritte Variante ist die einfachste für den Händler und die schlechteste für Sie: das Foto oder der Scan des Ausweises per Upload oder E-Mail. Damit liegt ein vollständiges Abbild Ihres Dokuments auf einem fremden Server, unter Umständen länger als nötig. Wenn Sie zwischen mehreren Wegen wählen können, sollte die Kopie deshalb die letzte Wahl sein.

Was das Personalausweisgesetz zur Ausweiskopie sagt

Die Grundregel steht in Paragraf 20 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes. Ablichten darf den Ausweis nur der Inhaber selbst oder eine andere Person mit seiner Zustimmung, und die Ablichtung muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein. Andere Personen als der Inhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben, und wer über die Kopie Daten erhebt, braucht dafür Ihre Einwilligung.

Das Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums wird noch deutlicher. Wird das Original vorgelegt, genügt in vielen Fällen ein Vermerk wie „Personalausweis hat vorgelegen“, eine Kopie ist dann nicht erforderlich. Machen Sie selbst eine Kopie, kennzeichnen Sie sie etwa mit dem Wort KOPIE oder als Schwarzweißabbildung. Weitergeben dürfen nur Sie selbst diese Kopie, ein Dritter darf das nicht.

Eine weitere Regel betrifft den Fall, dass jemand den Ausweis gleich ganz behalten will. Nach Paragraf 1 darf niemand verlangen, dass Sie Ihren Personalausweis hinterlegen oder auf andere Weise aus der Hand geben. Wer also beim Ausleihen einer Zapfanlage oder von Gläsern für das Vereinsfest den Ausweis als Pfand dalassen soll, darf das ablehnen und eine Kaution oder eine andere Sicherheit anbieten.

Ausweiskopie schwärzen: was für den Altersnachweis sichtbar bleiben muss

Für eine Altersprüfung braucht der Händler im Kern zwei Angaben: Ihren Namen, damit er die Kopie Ihrer Bestellung zuordnen kann, und Ihr Geburtsdatum. Alles andere ist für diesen Zweck verzichtbar. Das Personalausweisportal empfiehlt, Angaben zu schwärzen, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, insbesondere die Zugangsnummer und die Dokumentennummer. Beide stehen auf der Vorderseite, die Zugangsnummer rechts unten, die Dokumentennummer, auch Seriennummer genannt, rechts oben.

Auch Unterschrift, Größe, Augenfarbe und Staatsangehörigkeit braucht kein Getränkehändler. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die drei Zeilen unten auf der Rückseite. Diese maschinenlesbare Zone enthält nach Paragraf 5 unter anderem Namen, Seriennummer und Geburtstag. Wer vorne die Seriennummer abdeckt und hinten die Zone stehen lässt, liefert sie also trotzdem mit. Da die Rückseite vor allem die Anschrift trägt, genügt für den Altersnachweis oft schon die Vorderseite.

Wie das Schritt für Schritt geht, zeigt eine Anleitung von Nonimo, mit der Sie die Ausweiskopie vor dem Versand schwärzen und mit einem Wasserzeichen versehen können. Sie erklärt Feld für Feld, was weg darf und was bleibt, und bringt ein Werkzeug mit, das die Felder abdeckt. Ein Wasserzeichen mit Empfänger, Zweck und Datum zeigt, für welchen Vorgang die Kopie gedacht war, und erschwert ihre Verwendung für andere Zwecke.

Sicher verschicken und anschließend löschen lassen

Beim Schwärzen selbst kommt es auf die Technik an. Nach dem Personalausweisportal sollen geschwärzte Angaben nicht mehr lesbar und auch durch technische Verfahren nicht wiederherstellbar sein. Ein halbdurchsichtiger Textmarker auf Papier oder ein Balken, der in einem Bildprogramm nur als eigene Ebene über dem Foto liegt, erfüllt das nicht.

Auch der Versandweg zählt. Das Portal rät zu einem sicheren Übertragungsweg, etwa auf Papier oder als verschlüsselte Datei, und empfiehlt, unverschlüsselte E-Mails zu vermeiden. Bietet der Händler einen Upload über seine verschlüsselte Website an, ist das in der Regel die bessere Wahl als ein Anhang an eine gewöhnliche Mail.

Hat die Kopie ihren Zweck erfüllt, soll sie nach den Hinweisen des Portals umgehend und datenschutzgerecht vernichtet werden. Nichts spricht dagegen, den Händler nach erfolgter Prüfung freundlich darum zu bitten und sich die Löschung bestätigen zu lassen. Mit dieser Bestätigung haben Sie es schwarz auf weiß, dass Ihre Ausweiskopie nicht in der Kundendatenbank liegen bleibt.

Weniger zeigen, entspannter einkaufen

Die Altersprüfung beim Alkoholkauf ist sinnvoll und gesetzlich gewollt. Sie verlangt aber nur den Nachweis, dass Sie alt genug sind, und keinen vollständigen Einblick in Ihr Ausweisdokument. Wo es geht, sind das Vorzeigen des Ausweises an der Tür oder die Online-Ausweisfunktion deshalb der bequemste und zugleich sparsamste Weg.

Muss es doch eine Kopie sein, dann eine, die als Kopie gekennzeichnet ist, auf der Zugangsnummer, Seriennummer und maschinenlesbare Zone geschwärzt sind und die ein Wasserzeichen mit Zweck und Datum trägt. Mit diesen wenigen Handgriffen bleibt vom Getränkeeinkauf nur das übrig, worum es eigentlich geht: das gute Angebot.

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